VEIT HARLAN

1949 wurde Veit Harlan als einziger deutscher Künstler wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" angeklagt. Dessen handwerklich perfekter und hochwirksamer Hetzfilm Jud Süß (1940) war ein psychologischer Wegbereiter des Holocaust. Veit Harlan jedoch wurde in zwei Prozessen freigesprochen - von einem Richter, der ehemals selbst dem NS-Regime gedient und an einem der "Sondergerichte" Todesurteile verhängt hatte. So konnte der Regisseur des "Dritten Reichs" auch in der Bundesrepublik weiterhin Filme drehen; einige seiner Werke finden sich bis heute in den öffentlich-rechtlichen Programmen.